Der Elternbeirat setzt sich aus zwei Mitgliedern der von ihnen gewählten Elternschaft zusammen: einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter.
Diese haben die Aufgabe:
- die Erziehungsarbeit in der Einrichtung zu unterstützen
- die Zusammenarbeit zwischen Einrichtung, Elternhaus und Träger zu fördern
- sich dafür einzusetzen, dass der Anspruch der Kinder auf Erziehung, Bildung und Betreuung in der Einrichtung verwirklicht wird.
Der Elternbeirat arbeitet mit den pädagogischen Kräften, der Leitung und dem Träger der Einrichtung eng zusammen.
Zur Verwirklichung dieser Ziele finden mindestens zweimal jährlich Elternbeiratssitzungen statt. Mindestens einmal im Jahr berichtet der Elternbeirat den Eltern über seine Tätigkeit.